„Was muss eigentlich alles in den Lebenslauf?" Diese Frage stellt sich fast jeder, und die meisten Antworten machen die Sache komplizierter, als sie ist. Die ehrliche Version ist überraschend kurz: Pflicht ist im Lebenslauf fast nichts. Und genau diese Wahrheit hilft dir mehr als jede Checkliste.
Viele Bewerbungsratgeber reichen dir eine Liste mit „Pflichtfeldern", als wäre das Ausfüllen von Feldern schon die halbe Bewerbung. Das ist bequem, verwechselt aber Vollständigkeit mit Wirkung. Hier ist die klare Trennung, ohne Ausweichen.
Kein Gesetz schreibt vor, was in einen Lebenslauf gehört. Die einzige echte Pflicht sind Name und Kontaktdaten, und die ergibt sich aus dem Zweck einer Bewerbung, nicht aus einem Paragrafen. Alles andere, von Geburtsdatum über Foto bis Familienstand, ist freiwillig. Die eigentliche Frage ist nicht, was Pflicht ist, sondern was strategisch klug ist.
Die kurze Antwort: erstaunlich wenig
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Inhalt eines Lebenslaufs vorschreibt. Ein Lebenslauf ist ein freiwilliges Dokument. Das Einzige, was er zwingend enthalten muss, ergibt sich aus seinem Zweck: Ein Unternehmen muss wissen, wer du bist und wie es dich erreicht. Damit bleiben als echte Pflichtangaben nur zwei Dinge übrig.
- Dein vollständiger Name – Vor- und Nachname, klar lesbar.
- Deine Kontaktdaten – Anschrift, Telefonnummer und eine seriöse E-Mail-Adresse.
Das ist alles, was im strengen Sinn „muss". Jede weitere Angabe, so üblich sie auch sein mag, ist eine Entscheidung, keine Vorschrift.
Pflicht ist nicht dasselbe wie üblich
Hier liegt der Denkfehler, der die meisten in die Irre führt: Sie halten für Pflicht, was einfach nur Gewohnheit ist. Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, ein Foto oben rechts. Das steht in vielen Lebensläufen, weil es dort schon immer stand, nicht weil es sein muss.
Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 sind genau die Angaben, an denen sich Benachteiligung festmachen könnte, ausdrücklich freiwillig. Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Familiensituation, das sind geschützte Merkmale. Niemand darf dich deswegen benachteiligen, und deshalb musst du sie auch nicht offenlegen. Die Bewerbungspraxis hinkt dieser Rechtslage nur hinterher.
Was freiwillig ist, und was du getrost weglassen kannst
Diese Angaben tauchen ständig auf, sind aber allesamt Kür, nicht Pflicht:
- Geburtsdatum und Geburtsort – freiwillig. Ob du sie angibst, ist eine Strategiefrage. Warum Weglassen dein Alter trotzdem selten versteckt, steht im Beitrag Geburtsdatum im Lebenslauf.
- Bewerbungsfoto – in Deutschland nicht vorgeschrieben. Wann ein Foto hilft und wann es schadet, klärt der Beitrag Lebenslauf mit Foto oder ohne.
- Familienstand und Kinder – freiwillig, und oft besser weggelassen. Diese Angaben laden zu Annahmen ein, die dir nichts nützen.
- Staatsangehörigkeit – freiwillig. Nur relevant, wenn für die Stelle eine Arbeitserlaubnis eine Rolle spielt.
- Konfession und politische Zugehörigkeit – gehören in aller Regel nicht hinein. Ausnahme: eine Bewerbung bei einem kirchlichen oder weltanschaulich gebundenen Träger.
- Angaben zu Eltern und Geschwistern – ein Relikt aus alten Schüler-Lebensläufen. Für Berufserfahrene ohne jeden Wert.
Nicht die Zahl der Felder macht deinen Lebenslauf stark, sondern die Klarheit dessen, was drinsteht. — René Winkler · Reverse Recruiting Revolution™
Wie liest ein System deinen Lebenslauf, bevor ein Mensch ihn sieht?
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Die Reihenfolge: oben Pflicht, darunter Kür
Wenn du persönliche Daten angibst, dann in einer klaren Ordnung. Name und Kontaktdaten stehen ganz oben, gut lesbar im Kopfbereich des Dokuments. Optionale Angaben, für die du dich bewusst entscheidest, folgen darunter im selben Block.
Ein technischer Punkt, den viele übersehen: Pack deine Kontaktdaten nicht in die Kopf- oder Fußzeile der Datei. Viele Bewerbermanagementsysteme lesen genau diese Bereiche schlecht oder gar nicht aus, sodass Telefonnummer und E-Mail im schlimmsten Fall verloren gehen. Die wichtigsten Pflichtangaben landen dann im Nichts.
Was die Maschine aus deinen Daten liest
Bevor ein Mensch deinen Lebenslauf sieht, liest ihn ein Bewerbermanagementsystem. Es erfasst Begriffe, Zeiträume und Strukturen. Ob dein Familienstand drinsteht, interessiert die Maschine nicht. Was sie interessiert, ist, ob deine Erfahrung zur Zielrolle passt und ob die richtigen Begriffe an der richtigen Stelle stehen.
Deshalb ist die Energie, die viele in die Frage „welches Feld noch?" stecken, oft falsch investiert. Der eigentliche Filter entscheidet sich an der Substanz, nicht an der Vollständigkeit der Stammdaten. Wie so ein System liest und aussortiert, erklärt der Beitrag zu Bewerbermanagementsystemen (ATS).
Die ehrliche Empfehlung
Hör auf, den Lebenslauf als Formular zu behandeln, das man vollständig ausfüllt. Die einzige echte Pflicht sind Name und Kontakt. Bei allem anderen entscheidest du nach Strategie: Was stützt deine Positionierung, und was öffnet nur Türen für Annahmen, die dir nicht helfen?
Der Hebel liegt nicht in einem weiteren Datenfeld, sondern in einem Lebenslauf, der deine Erfahrung als Vorsprung zeigt und den sowohl die Maschine als auch der Mensch klar lesen können. Wie das mit vielen Jahren Berufserfahrung konkret aussieht, liest du im Beitrag Lebenslauf nach 40.
Erfahrung ist da. Aber wird sie auch gesehen?
Kein Tool. Kein Assistent. Persönlich geprüft.
Häufige Fragen zu persönlichen Daten im Lebenslauf
Welche persönlichen Daten sind im Lebenslauf Pflicht?
Im engeren Sinn nur dein vollständiger Name und deine Kontaktdaten, also Anschrift, Telefonnummer und E-Mail. Kein Gesetz schreibt den Inhalt eines Lebenslaufs vor. Diese Angaben sind Pflicht, weil eine Bewerbung ohne sie nicht funktioniert, nicht weil ein Paragraf sie verlangt.
Welche Angaben kann ich im Lebenslauf weglassen?
Freiwillig und heute oft weggelassen werden Geburtsdatum und Geburtsort, Bewerbungsfoto, Familienstand und Kinder, Konfession und politische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu Eltern und Geschwistern. Seit dem AGG von 2006 sind diese Angaben ausdrücklich optional.
In welcher Reihenfolge gehören die persönlichen Daten in den Lebenslauf?
Ganz oben Name und Kontaktdaten, klar lesbar im Kopfbereich. Optionale Angaben stehen darunter im selben Datenblock. Wichtig: Kontaktdaten nicht in Kopf- oder Fußzeile setzen, weil viele Bewerbermanagementsysteme diese Bereiche schlecht auslesen.
Muss ich Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Konfession angeben?
Nein, alle drei sind freiwillig. Sie können eher schaden als nutzen, weil sie Ansatzpunkte für unbewusste Benachteiligung bieten. Sinnvoll sind sie nur im Einzelfall, etwa die Konfession bei einem kirchlichen Träger oder die Staatsangehörigkeit, wenn eine Arbeitserlaubnis für die Stelle relevant ist.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1 – Geschützte Merkmale, gesetze-im-internet.de
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren, antidiskriminierungsstelle.de
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